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Zurückstellung
Der Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann selbst nach Leistungsbewilligung regelmäßig von Seiten des Versicherers einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit unterzogen werden. Es wird überprüft, ob der Grad der Berufsunfähigkeit bzw. die Pflegestufe noch aktuell ist. So erfolgt im Zuge der Nachprüfung auch die Überprüfung, ob der Inhaber der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuführen, sofern sie unter die Bedingungen der Police fällt.
Sollte die Nachprüfung positiv im Sinne der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit ausfallen, muss dies dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Dies kann bei einer Rückstufung bzw. bei einem Wegfall der Berufsunfähigkeit zu einer Einstellung der Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung führen.