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Zurückstellung
Bei der Meldefrist handelt es sich um den Zeitraum, in welchem der Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt werden muss, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Die Meldefrist wird bei den Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlich gehandhabt. Es sollte bei Abschluss darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder gar keine Meldefrist vorsieht oder diese sich über einen angemessen langen Zeitraum erstreckt. Von einem solchen Zeitraum bei der Meldefrist kann ausgegangen werden, wenn dieser 3 Jahre beträgt. Der Versicherer wird dann in der Regel die Leistungen auch rückwirkend erbringen. Wird der Versicherungsfall nicht innerhalb der Meldefrist der Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt, kann es zu Leistungseinbußen kommen.