Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Leistungseinschränkung


Leistungseinschränkung

Eine Leistungseinschränkung kann durch die Berufsunfähigkeitsversicherung schon zu Beginn mit dem Versicherungsnehmer vereinbart werden.

Gründe für eine Leistungseinschränkung können u.a. Allergien, bestimmte Amputationen oder Knochenbrüche und Schädigungen der Wirbelsäule sein. Diese Schädigungen werden von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund anderer Erkrankungen in Anspruch genommen werden, gilt der Versicherungsschutz wie bei jeden anderen Vertrag.

Leistungseinschränkung wird gelegentlich auch mit der Leistungsverweigerung der Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Keine Leistung erfolgt grundsätzlich, wenn der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit durch eine strafbare Handlung oder Absicht herbeigeführt oder sie durch absichtliche Selbstverletzung herbeigeführt hat. Bei den Leistungseinschränkungen gibt es zwischen den einzelnen Versicherungen zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede, sodass die Angebote der Berufsunfähigkeitsversicherungen genau geprüft und verglichen werden sollten, wenn mögliche Leistungseinschränkungen vorliegen.