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Zurückstellung
Mit der Kriegsklausel definiert die Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchen Fällen Leistungen an den Versicherten geleistet werden müssen und in welchen Fällen diese verweigert werden können. Grundsätzlich wird die Kriegsklausel nicht bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichermaßen gehandhabt, so dass bei Vertragsabschluss auf die Formulierung zu achten ist, wenn Einsätze oder Berufungen in Kriegs- und Krisengebiete zu erwarten sind. Der Versicherte kann auf Grundlage der Kriegsklausel definitiv keine Leistung aus dem Versicherungsschutz fordern, wenn er aktiv an den Unruhen beteiligt und diesen nicht nur aufgrund seiner Stationierung ausgesetzt war.