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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
In der Regel ist der Rentenanspruch aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die Kinder vererbbar. Wer seine Kinder bzw. Angehörige auch nach seinem Tod finanziell absichern möchte, sollte neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch eine Risikolebensversicherung abschließen. Diese beiden Versicherungen gibt es häufig auch in einem Kombi-Vertrag. Die Kombination von Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für Menschen, die einen Rentenanspruch vererben möchten.
Die Kapitalauszahlung bzw. der Rentenanspruch aus einer Risikolebensversicherung ist eine sichere Alternative zur Absicherung der Angehörigen, da diese Form der Versicherung ausschließlich im Todesfall des Versicherten greift. Zu Lebzeiten des Versicherungsinhabers kann demnach keine Auszahlung des angesparten Betrages erfolgen. Auf diese Weise unterscheidet sich die Risikolebensversicherung von einer „herkömmlichen“ Lebensversicherung.
Ein Rentenspruch aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also allein nicht vererbbar. Lediglich ein Kombi-Vertrag macht eine Absicherung der Kinder bzw. der Angehörigen möglich.