Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Invalidität


Invalidität


Der Begriff Invalidität spielt schon in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung insofern eine Rolle, weil diese ein Zweig der Invaliditätsversicherung ist. Die zweite bekannte Versicherung innerhalb dieses Zweiges ist die Unfallversicherung. Das Wort Invalidität kommt vom lateinischen Wort „invalidus“, was so viel wie kraftlos, schwach oder hinfällig bedeutet. Als Ausdruck im Versicherungswesen gibt die Invalidität Auskunft über die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen. Der Grad der Invalidität spielt aber für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die größte Rolle. Denn es kommt hauptsächlich darauf an, dass der angegebene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Vielfach wird aber ab einem Invaliditätsgrad von über 50 Prozent von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Invalidität eine monatliche Rente. Dabei ist es egal, ob die Invalidität durch einen Unfall oder eine Krankheit herbeigeführt worden ist. Bei Invalidität schützt die Berufsunfähigkeit zwar nicht vor körperlichen Beeinträchtigung oder Schmerzen, aber es werden wenigstens finanzielle Probleme abgemildert.