Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Grundfähigkeitsversicherung


Grundfähigkeitsversicherung


Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein Teil der Invaliditätsversicherung und erst seit dem Jahr 2000 auf dem deutschen Markt verfügbar. Mit gewissen Einschränkungen kann Sie als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung genannt werden.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung sichert man sich finanziell gegen den Verlust oder die Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten ab. In der Regel wird auch die vertraglich zugesicherte Leistung gezahlt, wenn dem Versicherten durch die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegestufe zwei oder drei zugesprochen wird und daraus eine Pflegegeldzahlung resultiert.

Das System der Grundfähigkeitsversicherung sieht zwei  Leistungskataloge vor. Der Leistungskatalog A enthält die elementaren Grundfähigkeiten wie Sehfähigkeit auf beiden Augen, das Sprechen, beide Hände gebrauchen  und die zeitlich, örtliche und persönliche Orientierung. Der Leistungskatalog B enthält in der Regel das Hören, Gehen, Treppensteigen, Knien oder Bücken, Sitzen und Stehen, Greifen und Arme bewegen sowie das Heben und Tragen.

Der Versicherte erhält Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung, wenn 12 Monate lang eine Grundfähigkeit aus dem Leistungskatalog A nicht mehr ausgeführt werden kann oder mindestens drei Grundfunktionen aus dem Leistungskatalog B beeinträchtigt sind.