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Zurückstellung
Der Geltungsbereich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich zunächst einmal Deutschland.
Bei der vorübergehenden oder auch dauerhaften Verlegung des Arbeitsplatzes ins Ausland sollten die Versicherungsbedingungen hinsichtlich des Geltungsbereiches in jedem Fall noch einmal eingesehen werden.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zumindest in Ländern der Europäischen Union einen weiterbestehenden Versicherungsschutz an. Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen endet der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes jedoch direkt an der Ländergrenze, so dass Vorsicht geboten ist.
Sollte aufgrund des Arbeitgebers oder des ausgeübten Berufes die Wahrscheinlichkeit groß sein, regelmäßig oder für längere Zeit im Ausland zu arbeiten, ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in Hinblick auf den vertraglichen festgelegten Geltungsbereich auszuwählen.