Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Einlösungsbeitrag


Einlösungsbeitrag


Der Einlösungsbeitrag stellt die erste Zahlung an die Versicherung dar und bestimmt mit dem Tag der Kontoverbuchung den Beginn des Versicherungsschutzes. Ist der Einlösungsbeitrag noch nicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verbucht und kommt es noch zuvor zu einem Unfall oder einem anderen Ereignis, welches eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht, ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen und die Versicherung muss keine Zahlungen leisten.