Berufsunfaehigkeit - Ratgeber


Die gesetzliche Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung


Hinsichtlich der gesetzlichen Absicherung bei eintretender Berufsunfähigkeit hat sich mit dem Stichtag  01.01.2001 einiges verändert. Das neu in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ hat eine Differenzierung ins Leben gerufen, die zwischen Arbeitnehmer unterscheidet, welche vor bzw. nach dem 1.1.1961 geboren worden sind. Wer vor diesem Stichtag geboren wurde, dem steht bei eingetretener Berufsunfähigkeit weiterhin die volle gesetzliche Absicherung zu, sofern die Voraussetzungen für die Leistungsbewilligung erfüllt sind. Liegt eine Teilzeitbeschäftigung vor, wird entsprechend eine halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Für Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren worden sind, gibt es durch das neue Gesetz nun eine in drei Stufen unterteilte Erwerbsminderungsrente, welche sich wie folgt darstellen lässt:

Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistungen. Wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente

Besonders wichtig bzgl. der gesetzlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist hierbei, dass die Arbeit, die noch geleistet werden kann, nichts mit dem vorangegangenen Arbeitsplatz zu tun haben muss. So kann ein ehemals leitender Angestellter durchaus als Pförtner eingesetzt werden und erhält nicht die volle Erwerbsminderungsrente trotz Berufsunfähigkeit in seinem ursprünglichen Beruf.

Eine weitere Veränderung hat sich in der Dauer der Rentenzahlung ergeben. Galt zuvor bei der Feststellung keine zeitliche Begrenzung, gibt es nun nur noch Zeitrenten, welche alle drei Jahre neu beantragt werden müssen.

Beachtet werden muss auch noch, dass für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bestehen muss. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Diese Regelung ist gerade für junge Arbeitnehmer wichtig, welche erst in das Berufsleben einsteigen.

Insbesondere wegen dieser Punkte ist es wichtig, frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, da die gesetzliche Absicherung oftmals nicht mehr ausreicht, um sich einen vernünftigen Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, große finanzielle Lücken nicht entstehen zu lassen und auch im Falle einer teilweisen Berufsunfähigkeit, sich finanziell nicht extrem zu verschlechtern.