Berufsunfaehigkeit - Ratgeber


Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler


Für Selbstständige und Freiberufler stellt eine länger andauernde Krankheit schnell einmal eine Existenzgefährdung dar. In den meisten Fällen ist dieser Personenkreis nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bezieht somit bei eintretender Berufsunfähigkeit auch keine Berufs- oder Erwerbsminderungsrente durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger.  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für Selbstständige und Freiberufler nahezu zwingend erforderlich, um im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein.

Für den Personenkreis der Selbstständigen und Freiberufler gelten für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch andere Voraussetzungen als bei anderen Arbeitnehmern oder Angestellten. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass nach einem Unfall oder eintretender Krankheit zunächst von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft wird, ob eine Umorganisation bzw. Umstrukturierung des Betriebs erfolgen kann, d.h., dass das Unternehmen des Selbstständigen oder Freiberuflers in dem Maße verändert wird, dass Aufgaben delegiert werden können und der Unternehmer auf diese Weise trotzdem seinen Betrieb noch wirtschaftlich fortführen kann.

Eine solche Veränderung innerhalb des Betriebes ist aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung den Selbstständigen oder Freiberuflern zuzumuten, sofern dadurch der Betrieb keine größeren finanziellen Einbußen in Kauf nehmen muss oder die Veränderungen an zu hohe Investitionen geknüpft sind. Sollte nur ein erheblicher Aufwand zur Fortführung des Betriebs helfen können, wird durch die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeit angenommen.