Berufsunfaehigkeit - Ratgeber


Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte


Bei Beamten ist die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung als etwas weniger wichtig einzustufen als bei einem anderen Arbeitnehmer. Dennoch sollten auch Beamte über die Versorgung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, um nicht auf gewisse Vorteile verzichten zu müssen.

Grundsätzlich wird bei Beamten nicht von einer Berufsunfähigkeit, sondern von einer Dienstunfähigkeit gesprochen. Den Beamten steht ein Ruhegehalt zu, welches stetig mit den Dienstjahren steigt und nach 40 jähriger Beamtentätigkeit ca. 70% des ruhegehaltfähigen Einkommens erreicht.

Besonders interessant für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beamten ist, dass die Absicherung erst nach 5 jähriger Dienstzeit erfolgt. Kann davon ausgegangen werden, dass die staatliche Absicherung nach diesen 5 Jahren ausreichend hoch ist, reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren und einer Rentenzahlungszeit bis zum 65. Lebensjahr. Bei eintretender Berufsunfähigkeit des Beamten innerhalb der ersten 5 Jahre zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann dennoch bis zum 65. Lebensjahr.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich darüber zu informieren, ab welchem Zeitpunkt die staatliche Versorgung ausreichen würde, um einen guten Lebensstandard beibehalten zu können, denn nur bis zu diesem Zeitpunkt wird die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte benötigt. Je kürzer die Laufzeit der Versicherung ist, umso geringer sind die zu zahlenden Beiträge.

Für Akademiker, welche eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung schon während der Ausbildung abzuschließen, da durch die verhältnismäßig lange Ausbildungszeit sich die persönliche Krankenakte schnell um den ein oder anderen Punkt erweitern kann und somit zu einer Erhöhung des Risikozuschlages und damit zu einer Erhöhung der Beiträge führen kann. Gleichermaßen kann es bei einem angestrebten Versicherungsabschluss auch bei Beamten schnell einmal zur Ablehnung durch die Versicherung kommen, wenn der Beruf schon ausgeübt wird. Gerade bei Lehrern wird seitens der Versicherung schnell die Vermutung angestellt, dass der Beruf als zu schwierig angesehen wird und die Gefahr einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit besteht.