Berufsunfaehigkeit - Ratgeber


Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer


Insbesondere für Arbeitnehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die es abzuschließen gilt. Erkrankt der Arbeitnehmer oder wird er durch einen Unfall so sehr eingeschränkt, dass er einer Berufstätigkeit gar nicht oder zumindest nicht mehr in adäquater Art und Weise nachgehen kann, erhält er über die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt, die sich in ihrer Höhe nach den zuvor vereinbarten Beitragssätzen richtet.

Eine gravierende Veränderung hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsleistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung  hat es für Arbeitnehmer gegeben, die nach dem 01.01.1961 geboren worden sind.  Für Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren worden sind, gibt es jetzt die Unterscheidung zwischen einer halben und einer vollen Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält der Arbeitnehmer, wenn er nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen zu können. Bei der Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer zwischen 3 und 6 Stunden auf dem Arbeitsmarkt aktiv werden kann, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Besonders wichtig ist hierbei, dass es sich nicht um eine Tätigkeit handeln muss, die dem zuvor ausgeübten Beruf entspricht.

Gerade aus diesem Grund ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Arbeitnehmer so immens wichtig, da es sein kann, dass dem Arbeitnehmer durch die gesetzliche Rente gar keine oder auch nur eine recht geringe Absicherung zusteht.