Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Berufsbedingte Endalterbegrenzung


Berufsbedingte Endalterbegrenzung

Eine berufsbedingte Endalterbegrenzung wird von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgenommen, wenn Personen einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit dieser gleichgesetzt werden.

In solchen Fällen kann die berufsbedingte Endalterbegrenzung durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen teilweise auf 55 oder 60 Jahre heruntergesetzt werden. Berufe, die einer berufsbedingten Endalterbegrenzung unterliegen, sind zum Beispiel Lehrer, Taxifahrer, Lokführer, Sozialarbeiter etc. Gründe dafür, dass u.a. diese Berufe in einer Risikogruppe gesehen werden, sind besondere psychische oder physische Belastungen, denen diese Arbeitnehmer ausgesetzt sind.



Eine Berufsgruppeneinordnung erfolgt bei den Versicherungen nach folgenden Kriterien:

Die Personalverantwortung
Der Anteil der Bürotätigkeit am Arbeitsplatz
Der Anteil der körperlichen Tätigkeit