Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Beitragsberechnung


Beitragsberechnung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung  ist ein Zweig der Invaliditätsversicherung. Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente.

Die Beitragsberechnung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das wichtigste Merkmal ist der ausgeübte Beruf. Dazu haben die Versicherer alle Berufe in insgesamt vier Risikoklassen eingeteilt. So zahlt beispielsweise ein Gastronom einen höheren Grundbeitrag als ein Apotheker. Teilweise arbeiten die Versicherer auch mit Höchstversicherungsgrenzen oder einer eingeschränkten Versicherungsdauer.  Zudem machen sich natürlich das Eintrittsalter und die Höhe der monatlichen Rente bei der Beitragsberechnung bemerkbar. Je älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist bzw. je höher die gewünschte monatliche Rente, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Darüber hinaus wirken sich der Gesundheitszustand des Antragsstellers und die Dauer der Karenzzeit auf die Versicherungsprämie aus. So erheben einige Versicherer beispielsweise eine höhere Grundprämie für Raucher.

Die Möglichkeit der abstrakten Verweisung ist meist nur noch Bestandteil von alten Verträgen. Diese schmälert zwar den Versicherungsbeitrag, hat aber auch zur Folge, dass der Versicherer nicht zahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf, der Lebensstellung und Ausbildung entspricht, verwiesen werden kann.