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Zurückstellung
Die Angemessenheitsprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass geprüft werden muss, ob die Rente in einem angemessenen Verhältnis zum zuvor bezogenen Einkommen steht. Durch die Angemessenheitsprüfung soll sichergestellt werden, dass der nun erwerbsunfähige Arbeitnehmer nicht plötzlich mehr verdient, als es vor dem Unfall der Fall gewesen ist. Um dies auszuschließen, werden sämtliche Berufsunfähigkeit-Policen geprüft und miteinander abgeglichen. Die Berufsunfähigskeitsrente aus allen Policen soll am Ende nicht mehr als 70% des zuvor verdienten Brutto- einkommens ausmachen.
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen haben hinsichtlich der 70% bei der Angemessenheitsprüfung jedoch Sonderregelungen, die z.B. auf Studenten, Hausfrauen oder Auszubildende anzuwenden sind.