Bauversicherung - Häufig gestellte Fragen


Womit hafte ich als Verursacher eines schuldhaft verursachten Schadens beim Hausbau?


Wenn der Bauherr schuldhaft einen Schaden beim Hausbau verursacht, sei es die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person betreffend, haftet er nach dem Verursacher-Prinzip unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Der Bauherr hat in erster Linie zwei Pflichten zu erfüllen, denen er nachkommen muss, um die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Zum einen muss er sich, auch wenn er selber kein Fachmann auf technischem Gebiet ist, um die Auswahl geeigneter Fachkräfte (Architekten, Bauhandwerkern und Bauunternehmern) kümmern und zum anderen muss er das Bauvorhaben überwachen und stets die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen wahren.

Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, leistet die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung Schadensersatz für den Verursacher oder trägt dafür Sorge, dass ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt werden. Der zu entrichtende Beitrag an die Bauherren-Haftplicht-Versicherung richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens und wird dementsprechend für jedes Projekt einzeln abgeschlossen.