Bauversicherung - Ratgeber


Versicherter Personenkreis


Der Bauherr versichert sich durch die Bauherren-Haftplicht-Versicherung, die ihrerseits bei Schadensersatzansprüchen in Leistung tritt, soweit der Versicherungsvertrag dieses vorsieht. Es können neben dem Bauherren jedoch auch noch andere beauftragte Sachverständige haftbar gemacht werden, so dass der versicherte Personenkreis sich nicht nur auf eine Person beschränkt.

Die Verantwortlichen für den Schadensfall haften alle gesamtschuldnerisch. Aus diesem Grunde ist es auch besonders wichtig für den Bauherren eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, da in Fällen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, die Versicherung die Kosten übernimmt, um eventuelle Schadensersatzforderungen abzuwehren oder auf andere Beteiligte zu verweisen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist noch die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Nachbarn zählen erst einmal nicht zu dem versicherten Personenkreis, so dass die gut gemeinte Hilfe auch schnell einmal hohe Kosten nach sich ziehen kann. Nachbarn, welche beim Bau helfen, müssen binnen einer Woche der zuständigen, regionalen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Nur dann besteht für die Hilfe auch ein Versicherungsschutz.