Bauversicherung - Ratgeber


Sichern Sie Ihren freiwilligen Helfer, er hilft auch Ihnen


Jeder Hausbau stellt den Bauherren vor eine große finanzielle Belastung. Schön ist es, wenn man so viel Geld hat, dass man alles an einen Bauunternehmer abgeben kann und am Ende nur noch ins fertige Haus einziehen muss. Häufig ist es aber so, dass der Bauherr viele Dinge in Eigenregie durchführt oder mit Hilfe von Freunden, der Familie oder Bekannten erledigt. Auf diese Weise kann in der Regel eine Menge Geld gespart werden.  

Alle Bauherren müssen ihre Bauhelfer eine Woche nach Baubeginn bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) anmelden. Die BauBG wird über alle Bauvorhaben durch die Bauämter informiert. Sollte eine Meldung von Bauhelfern unterbleiben, kann es zu Bußgeldzahlungen kommen. Es müssen Abgaben an die BauBG für die geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer abgeführt werden. Im Gegenzug sind diese durch die BauBG bei einem Unfall abgesichert. Häufig reicht dieser Schutz aber nicht aus. Der Bauherr kann sich aber zusätzlich privat versichern.

Auf einer Baustelle lauern viele Unfallgefahren. Die Möglichkeiten für einen Unfall auf einer Baustelle sind mannigfaltig. Der abgerutschte Dachziegel oder die verkantete Säge sind nur zwei Beispiele dafür. Der Bauherr haftet für solche Schäden. Viele denken, dass die Bauherrenhaftpflicht ausreicht, um sich gegen solcherlei Schäden abzusichern. Aber das ist ein Irrglaube. Die Bauherrenhaftpflicht bietet zwar Versicherungsschutz bei Schäden, die Dritten auf der Baustelle entstehen. Dies gilt aber nicht, wenn es sich bei den Dritten um sogenannte Bauhelfer handelt. In diesem Fall ist eine spezielle Bauhelferversicherung notwendig. Jeder Bauherr sollte seine Bauhelfer auf diese Weise absichern, um ihnen einen wirksamen Schutz zu bieten und auch um eigene finanzielle Belastungen im Falle eines Unfalls abzuwenden.

Die Bauhelferversicherung ist eine Art Unfallversicherung. Sie gilt für alle Freunde und Familienangehörige, die auf dem Bau helfen. In der Regel umfasst sie eine Invaliditätssumme, eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und Bergungskosten. Sie kann mit oder ohne Namensnennung abgeschlossen werden. Häufig ist die Prämie, bei der Versicherung ohne Namensnennung, höher als bei festgelegten Helfern. Wichtig ist, dass sich der Bauherr und der Ehegatte nicht über die Bauhelferversicherung absichern können. Den Unfall kann man durch eine Bauhelferversicherung nicht rückgängig machen, aber zumindest werden die finanziellen Folgen abgemildert.