Bauversicherung - Begriffe:  Bauherrenhaftpflicht


Bauherrenhaftpflicht


Zu einem Bauherrn wird nicht nur der gezählt, der einen ganzen Gebäudekomplex errichten lässt, sondern auch durch die Planung des eigenen Heims oder die Erweiterung von diesem in Form eines Wintergartens oder dergleichen wird einem bauherrn zugeordnet. In jedem dieser Fälle muss über eine Bauherrenhaftplicht-Versicherung nachgedacht werden, denn Bauvorhaben haben häufig ein  hohes Gefahrenpotential.

Auf eine Bauherrenhaftplicht-Versicherung kann jedoch dann verzichtet werden, wenn eine bestimmte  Bausumme nicht überschritten wird. In der Regel sind auftretende Schäden in einem solchen Fall durch die Privathaftplicht-Versicherung abgedeckt. Jedoch sollte vorab immer bei der eigenen Versicherung nachgefragt werden, ab welcher Größenordnung dieser Schutz nicht mehr gegeben ist. Bei größeren Projekten ist eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung jedoch dringend notwendig. Der Bauherr wird auch dann in Anspruch genommen, wenn sämtliche Aufgaben an Fachleute übertragen werden (Architekten, Handwerksbetriebe, Bauunternehmen) und ein Fehler diesen zuzuordnen ist.

Eine Sorgfaltspflicht seitens des Bauherrn besteht immer. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder auch der Verkehrssicherungs- und Ãœberwachungspflicht liegt dann vor, wenn Gefahren auch für einen Laien erkennbar und zu vermeiden waren. Kommt es zu einem Schaden, sind in der Regel mehrere Personen für diesen verantwortlich. Der Schaden muss in den meisten Fällen jedoch erstmals voll von dem Bauherren und somit seiner Bauherrenhaftpflicht-Versicherung übernommen werden. Diese wird dann an die anderen Beteiligten herantreten, um ihrerseits die Schadenersatzforderungen geltend zumachen. Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist gleichermaßen dazu da  ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren und für mögliche Prozesskosten einzutreten.