Bauversicherung - Ratgeber


Absicherung gegen „Pfusch am Bau“


Eine richtige Absicherung in Form einer Versicherung gegen den „Pfusch am Bau“ gibt es nicht. Diese Art der mangelhaften Bauleistung ist grundsätzlich nicht Teil der Bauleistungsversicherung, so dass der Bauherr oder der Verursacher selber dafür gerade stehen muss. „Pfusch am Bau“ kann demnach nur durch eigene Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Architekten, Bauunternehmer und Bauhandwerker minimiert, wenn auch nicht ganz ausgeschlossen werden.

Auch vorab eingeholte Referenzen der benötigten Fachkräfte sind noch keine Garantie dafür, dass es zu keinem „Pfusch am Bau“ kommen wird, jedoch können bei einer sorgfältigen Auswahl von Beginn an, der auch die entsprechende Zeit eingeräumt werden muss, die gröbsten Missgriffe vermieden werden. Insbesondere wenn Sie mit den beauftragten Firmen noch nie zusammengearbeitet haben, sollten Sie genügend Zeit einplanen und investieren, den Bau regelmäßig zu kontrollieren bzw. die einzelnen Bauabschnitte zu hinterfragen und ggf. einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Rat einer neutralen Fachkraft einzuholen.

Die Absicherung gegen den „Pfusch am Bau“ beinhaltet demnach in vielerlei Hinsicht die persönliche Sorgfalts- und auch Kontrollpflicht des Bauvorhabens sowie eine gute Menschenkenntnis hinsichtlich der Auswahl der beauftragten Unternehmen.