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Baufinanzierung - Ratgeber


Zuteilungsphase der Bausparfinanzierung


Bei der Baufinanzierung setzt noch immer ein Großteil der Bauwilligen auf den Bausparvertrag. In der Regel wird die Bausparfinanzierung jedoch nicht zur Finanzierung der gesamten Summe genutzt. Eher stellt sie nur einen Teilbetrag dar. Der Großteil wird weiterhin durch ein Hypothekendarlehen abgedeckt.

Grundsätzlich gliedert sich die Bausparfinanzierung in drei Phasen: Ansparphase, Zuteilungsphase und Darlehenspha- se.
Die Ansparphase legt den Grundstein für das Bauspardarlehen. Während dieser Zeit zahlt der Bausparer monatliche Sparbeiträge ein. Ziel ist es die Grundvoraussetzungen für das Bauspardarlehen zu erreichen. Dazu gehören in erster Linie die Mindestsparzeit (18 bis 24 Monate) und das Mindestsparguthaben (zwischen 40 und 50 Prozent des Bauspar- darlehens). Der Bausparer kann so durch regelmäßige Zahlungen direkten Einfluss auf die Zuteilung des Bauspardar- lehens nehmen.

Der Ansparphase folgt die Zuteilungsphase. In der Zuteilungsphase kommt es zur Bereitstellung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse. Neben der Mindestsparzeit und dem Mindestsparbeitrag, ist es auch Voraussetzung für die Zu- teilung, dass die Bausparkasse über genügend Kapital verfügt. Innerhalb der Zuteilungsphase kann es zu Verzögerun- gen kommen, wenn beispielsweise gerade viele Verträge zuteilungsreif sind. Die Reihenfolge der Zuteilung wird mit Hil- fe der Bewertungszahl geregelt. Diese ist abhängig von Ansparzeit und Guthaben der jeweiligen Bausparer. Zusätzlich kann es durch die Zuteilungsperiode zu Verzögerungen kommen. Diese liegen in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Fließen der Bausparkasse viele neue Sparraten zu, kann es zu einer Verkürzung der Wartezeit kommen. Sehr häufig liegen aber zwischen dem Erreichen der Mindestzuteilungsvoraussetzungen und der tatsächlichen Zuteilung mehrere Monate. Dies sollten Bauherren bei der Planung berücksichtigen. Bei der Zuteilung wird eine Darlehensgebühr zwischen zwei und drei Prozent fällig. Diese wird dem Darlehensvertrag zugeschlagen.

Auf die Zuteilungsphase folgt die Darlehensphase. Während dieser Zeit zahlt der Bausparer die vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsraten. Innerhalb der Darlehensphase sind jederzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich.
Die Tilgungszeit wird meist mit elf Jahren festgelegt.