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ZinsänderungsrisikoBaufinanzierung - Häufig gestellte Fragen
Das Bauspardarlehen ist eine Form der Baufinanzierung und unterliegt dem Bausparkassengesetz. Diese Darlehens- form kann für jegliche wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Hierzu zählen beispielsweise der Kauf, Bau und die Modernisierung von bewohnten Gebäuden und Wohnobjekten, der Erwerb als Voraussetzung für die Bereitstellung einer Wohnung sowie der Gewinn von Rechten zur beständigen Wohnraumnutzung.
Das Bauspardarlehen kann aber auch für den Erwerb von Bauland oder Erbbaurechten dienen, sofern die Bauobjekte überwiegend der wohnlichen Nutzung dienen. Des Weiteren können mit dieser Form der Baufinanzierung Vorgänge zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten finanziert werden.
Ein Bauspardarlehen kann ebenso zur Umschuldung von Krediten genutzt werden, sofern sie den oben genannten Be- dingungen unterliegen, sie zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen wurden oder sie auf einem Grundstück abgesichert sind, welches überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.
Des Weiteren kann das Bauspardarlehen auch der gewerblichen Nutzung dienen, sofern es sich um Wohnungsbau oder dergleichen handelt.