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ZinsänderungsrisikoBaufinanzierung - Häufig gestellte Fragen
Die notarielle Rangbescheinigung bzw. Notarbestätigung im Bereich der Baufinanzierung ist eine Zusage seitens des Notars über den einwandfreien Ablauf der Grundbucheintragung. Diese Rangbescheinigung ermöglicht die Kreditaus- zahlung vor der eigentlichen Eintragung im Grundbuch.
Jedes Kreditinstitut fordert zur eigenen Sicherheit vor der Bewilligung des Darlehens eine Notarbestätigung bzw. eine notarielle Rangbescheinigung an. Diese Bestätigung muss der Kreditnehmer bei einem Notar beantragen und auch die Übernahme der Kosten für die Rangbescheinigung ist vom Darlehensnehmer selber zu tragen.
Wer keine Notarbestätigung vorlegen kann, erhält in der Regel auch keinen Baufinanzierungskredit.