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Die staatliche Grundförderung für den Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG kann jeder Steuerpflichtige in An- spruch nehmen. Dies gilt allerdings pro Person nur für ein Objekt und kann nur einmal im Leben in Anspruch genom- men werden. Bei Ehegatten kann somit die Förderung von zwei Objekten stattfinden. In der Regel kann ansonsten keine weitere Förderung gewährt werden. Es sei denn es wurde vor dem 01.01.1995 eine Immobilie in den neuen Bundeslän- dern erworben und der Besitzer ist auch dort wohnhaft. In solch einem Fall wird häufig eine weitere Förderung für soge- nannte Folgeobjekte gewährt. Diese Vergünstigungen können bei Erwerb einer Immobilie ab dem Tag in Anspruch ge- nommen werden, an dem Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Eigentümer übergehen. Da diese Förderung in der Re- gel nur bezogen werden kann, wenn ein Entgelt für die Immobilie gezahlt wurde, ergeben sich häufig Probleme mit ver- erbten Objekten. Falls die Immobilie noch nicht länger als acht Jahre erworben wurde und der Erbe die Immobilie selbst nutzen will, so können die Förderungen in der Regel in Anspruch genommen werden.