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Wer einen Kaufvertrag im Immobiliengeschäft abschließen möchte, braucht auch stets einen Notar. Dieser ist für alle rechtlichen Fragen und Unklarheiten im Zuge des Vertragsabschlusses zuständig. Der Notar vermittelt somit zwischen Käufer und Verkäufer, weist beide Parteien auf die Konsequenzen der Vertragsbedingungen hin und gibt dem Kaufver- trag seine Rechtsgültigkeit.
Der Notar erhält nach Vertragsabschluss ein bestimmtes Honorar, welches sich nach der Kostenordnung (KostO) richtet. Wie hoch die Gebühren des Notars im Endeffekt sind, ist abhängig vom Wert und von der Bedeutung des Ge- schäfts.