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Ein Kaufvertrag im Immobiliengeschäft verlangt neben der Anwesenheit von Käufer und Verkäufer auch immer die Mitwirkung eines Notars. Anstelle des Käufers bzw. des Verkäufers kann ebenso eine Vertretung beim Kaufvertrag mitwirken. Diese Person benötigt allerdings eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Sollten beim Kaufvertrag Unklarheiten oder Fragen auftreten, müssen diese unmittelbar mit dem Notar geklärt werden. Dieser übernimmt nämlich auch die rechtliche Beratung. Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, kann sich den Kaufvertrag bzw. den Entwurf vorweg auch zuschicken lassen. Gerade im Bereich der Baufinanzierung ist es wichtig sich sämtlichen Gebühren und Zusatzkosten bewusst zu sein. Aus diesem Grund sollten auch im Kaufvertrag alle anfallen- den Kosten in puncto Immobilienerwerb fixiert sein.
Wer eine Immobilie mit Hilfe eines Kredites von der Bank erwerben möchte, benötigt in der Regel eine Belastungsvoll- macht vom Verkäufer, da das jeweilige Kreditinstitut in den meisten Fällen die Immobilie als Sicherheit haben möchte. Der Verkäufer hat dann darauf zu achten, dass die Klausel der „sofortigen Vollstreckbarkeit“ im Kaufvertrag fixiert wird.
Auf diese Weise bekommt er sein Geld auch ohne Gerichtsverhandlung, sollte der Käufer in finanzielle Nöte geraten.