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Die Grunderwerbssteuer ist eine im Bereich der Baufinanzierung vorkommende Abgabe beim Kauf eines Immobilien- objektes. Die Gebühr ist vom Käufer zu zahlen.
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie, welche in Berlin und Hamburg 4,5 Prozent und im restlichen Bundesgebiet 3,5 Prozent des Preises ausmacht. Baukosten unterliegen nicht der Steuer. Für selbst er- stellte Objekte wird das Grundstück als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer herangezogen.
Objekte, die einen Kaufpreis von 2500 Euro nicht übersteigen, und Schenkungen, die der Eigennutzung dienen, sind frei von der Grunderwerbssteuer.
Die Grunderwerbssteuer ist eine wichtige Voraussetzung zur Eintragung des Objektes bzw. des neuen Eigentümers im Grundbuch.