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Baufinanzierung - Begriffe:  Gerichtskosten


Gerichtskosten


Die Gerichtskosten, die im Bereich der Baufinanzierung anfallen, werden zusammen mit den Notarkosten abgerechnet. Beim Kauf einer Immobilie hat der Käufer des Objektes diese zu entrichten. Die Notar- und Gerichtskosten machen in der Regel 1,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie aus und sind nach Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen. Gerade im Bereich der Baufinanzierung werden vom Käufer häufig Zusatzgebühren wie beispielsweise die Gerichts- kosten beim Erstellen des Finanzierungsplans vergessen.