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Baufinanzierung - Begriffe:  Eigenheimzulage


Eigenheimzulage


Die Eigenheimzulage gibt es seit dem 01.01.1996 und ist eine vom Staat gewährte Förderung für Wohneigentum. Sie basiert auf dem Eigenheimzulagegesetz und soll den bis dahin gültigen § 10e EStG erneuern. Die Eigenheimzulage wird nicht in Form von Steuervergünstigungen, sondern in einer vom Finanzamt zu vergebenen echten Zulage vergeben. Diese Förderung ist für alle, die ein Eigenheim erwerben und unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegen. Die Eigenheimzulage wird über einen Zeitraum von 8 Jahren vergeben.

Die Eigenheimzulage setzt sich aus der Grundförderung, der Baukinderzulage und dem Anreiz für ökologische Baumaß- nahmen zusammen. Im Vorfeld angefallene Kosten können unter dem Punkt Sonderausgaben steuerlich geltend ge- macht werden.

Da die Eigenheimzulage zum 01.01.2006 abgeschafft wurde, hat man mit einer Beantragung beim Wohnfinanzamt zurzeit keine Chance. Bereits bewilligte Anträge laufen aber ganz normal bis zum Ende der 8-Jahres-Frist weiter. Die Eigenheimzulage wird dann weiterhin zum 15.März jeden Jahres ausgezahlt.