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Gut 80 Prozent aller Immobilienkäufer setzen auf das System der Bausparfinanzierung. Jedoch ist beim Bausparen auf einiges zu achten. Wichtig ist, dass das Bauspardarlehen zweckgebunden ist. Es darf lediglich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Dazu zählen neben Neubauten auch Umbauten und Kosten bei einem Wohnungs- oder Hauskauf.
Das Bausparen gliedert sich in drei Phasen: der Ansparphase, der Zuteilungsphase und der Darlehensphase. Wobei die Darlehensphase direkt in die Zeit der konkreten Finanzierung einer Immobilie fällt. In der Ansparphase wird durch monatliche Sparbeiträge der Grundstein für das Bauspardarlehen gelegt. Die Zuteilungsphase stellt die Zeit dar, in der die Bausparkasse das Bauspardarlehen zur Verfügung stellt.
Der Zuteilungsphase folgt die Darlehensphase. Die Darlehensphase stellt die Phase dar, in der der Bausparer das ver- einbarte Bauspardarlehen bezieht und wohnwirtschaftlich einsetzt. Während der Darlehensphase werden die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsraten an die Bausparkasse gezahlt. Anders als in der Ansparphase ist der Bausparer in- nerhalb der Darlehensphase weniger flexibel. Ratenzahlungen können nicht einfach ausgesetzt werden. Jedoch hat der Bausparer während der gesamten Darlehensphase die Möglichkeit Sondertilgungen vorzunehmen. Dieses ist meistens kostenfrei möglich. Anders als normale Hypothekendarlehen sind die Laufzeiten bei einem Bausparvertrag eher niedrig und weisen höhere Tilgungsraten auf. Eine Darlehensphase von gerade mal elf Jahren ist daher nicht unüblich.