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Bauherren, die in Baudenkmäler investieren, können enorme Steuervorteile in puncto Baufinanzierung nutzen. So kön- nen über einen Zeitraum von 10 Jahren neun Prozent der Kosten für Sanierungsarbeiten unter dem Punkt Sonderaus- gaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für alle Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Eigentümer, die Baudenkmäler als Kapitalanlagen nutzen, können die Kosten (Werbungskosten) acht Jahre lang abschreiben. Dies ist die einzige Möglichkeit Steuervorteile in dieser Höhe im Bereich der Baufinanzierung zu nutzen.
Allerdings müssen bei der Baufinanzierung in puncto Steuerabschreibung durch Baudenkmäler folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Renovierungsarbeiten an den Baudenkmälern dürfen erst nach Kaufvertragsabschluss beginnen.
Die Baumaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden. Sie entscheidet ebenso darüber, welche Kosten der Baufinanzierung abgesetzt werden können und welche nicht.
Gebäude falle nur dann unter die Rubrik der Baudenkmäler, wenn dies in Form einer Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde bestätigt wurde.
Für Arbeiten in Sanierungsgebieten muss ein Gutachten der Baubehörde vorliegen.
Die Baufinanzierung in Baudenkmäler ist in den meisten Fällen äußerst profitabel, da die Sanierungskosten einen Großteil der gesamten Kosten einer solchen Immobilie ausmachen.