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Mit einem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Der Bauantrag muss vom Antragsteller unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare dem zuständigen Bauamt vorgelegt werden. Des Weiteren muss der Bauantrag vom Antragsteller und von einem Bauvorlageberechtigtem, wie zum Beispiel einem Architekten oder Bauingenieur, unterschrieben sein.
Neben den Formularen muss eine Bauzeichnung dem Bauantrag beiliegen. Hierbei muss die geplante Baumaßnahme im Maßstab 1:100 zeichnerisch dargestellt werden. Des Weiteren muss ein Lageplan des Objektes beigefügt werden, sowie eine ausführliche Baubeschreibung, in der genau anzugeben ist welche Baumaterialien und Ausstattungen zum Bau benutzt werden.
Außerdem muss eine Berechnung der bebauten Fläche vorliegen sowie technische Nachweise und ein Entwässe- rungsplan.
Wird der Bauantrag durch Zustimmung des Bauamts und der Bauaufsichtsbehörde genehmigt, kann mit dem geplanten Bau begonnen werden. Allerdings erlischt die Baugenehmigung nach vier Jahren, wenn in dieser Zeit nicht mit dem Be- ginn des Bauvorhabens begonnen wurde.