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Zinsänderungsrisiko
Eigentümer einer neu errichteten Immobilie können öffentliche Zuschüsse oder Darlehen (Aufwendungshilfen) vom Staat beantragen. Die Sonderleistungen werden nach dem zweiten Wohnungsbaugesetz in Monatsraten gezahlt. Diese Raten reduzieren sich allerdings im Laufe der Zeit.
Um diese Aufwendungshilfen durch den Bund zu bekommen, müssen allerdings bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen beachtet werden. Bei den einzelnen bundeslandabhängigen Wohnungsbauförderungsbestim- mungen können nähere Informationen bzgl. der Konditionen eingeholt werden.