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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Sie ist Arbeitnehmern vorbehalten, die ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparkonto anlegen. Dieses „Sparen“ wird dann staatlich gefördert. Um die Arbeitnehmersparzulage erhalten zu können, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Demnach darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als 17.900 Euro, bzw. bei Verheirateten nicht höher als 35.800 Euro jährlich liegen. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent der folgenden ver- mögenswirksamen Leistungen, jedoch maximal 400 Euro im Jahr. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man außerdem nur, wenn die Anlage VL der jährlichen Einkommensteuererklärung beigefügt wird.
Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach Ablauf von 7 Jahren ausgezahlt.