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Baufinanzierung - Ratgeber


Ansparphase der Bausparfinanzierung


Die Bausparfinanzierung ist in Deutschland eine der beliebtesten Finanzierungsformen von Immobilien. Die Darlehens- summe aus einem Bausparvertrag wird meist nicht für die gesamte Darlehenssumme genutzt, sondern stellt eher einen Teilbetrag dar. Der größte Teil der Summe wird in der Regel durch ein Hypothekendarlehen aufgebracht.

Die Bausparfinanzierung gliedert sich in drei unterschiedliche Phasen: Der Ansparphase, der Zuteilungsphase und der Darlehensphase. Die Ansparphase stellt die erste und grundlegende Phase dar. Innerhalb der Ansparphase wird der Grundstein für das Bauspardarlehen gelegt. In der Ansparphase eines Bausparvertrags zahlt der Bausparer monatliche Sparbeträge ein. Auf diese Weise sichert er sich sein Bauspardarlehen. Der Regelsparbetrag liegt zwischen 1,50 Euro und 5 Euro pro 500 Euro Bausparsumme oder 0,3 bis 1 Prozent des Bauspardarlehens. Als Standardtarif werden in  der Regel 0,4 Prozent angeboten. Die Gestaltung und Zahlungsweise der Sparbeiträge ist sehr flexibel. In der Ansparphase hat der Bausparer jederzeit die Möglichkeit, den Betrag zu erhöhen oder temporär auszusetzen. Je mehr und je schneller der Bausparer einzahlt, desto früher kommt es zur Zuteilung des Bauspardarlehens. Die Guthabenszinsen während der Ansparphase stehen im direkten Zusammenhang mit den Zinsen in der Darlehensphase. Der Bausparer kann auf die Zuteilung schon innerhalb der Ansparphase Einfluss nehmen. An der Mindestsparzeit (18 bis 24 Monate) kann er nicht rütteln, aber er kann durch regelmäßige Zahlungen schneller das Mindestsparguthaben erreichen. Dies liegt in der Re- gel bei 40 bis 50 Prozent des Bauspardarlehens. Durch die Vorleistung aller Bausparer innerhalb der Ansparzeit kann das Bausparsystem erst finanziert werden.

Der Ansparphase folgt die Zuteilungsphase. Ist die Mindestsparzeit erfüllt, das Mindestsparguthaben erreicht und genü- gend Kapital bei der Bausparkasse vorhanden, kommt es zur Zuteilung des Darlehens. Die Reihenfolge bei der Zutei- lung wird durch die Bewertungszahl geregelt. Diese richtet sich nach Anspardauer und Guthabens der jeweiligen Bau- sparer.
In der Darlehensphase des Bausparvertrags zahlt der Bausparer die festgelegten Zins- und Tilgungsraten zurück. In der Darlehensphase sind kostenfreie Sondertilgungen jederzeit möglich.