Auslandskrankenversicherung - Häufig gestellte Fragen


Was gehört zum Leistungsausschluss der Auslandskrankenversicherung?


Es gibt bestimmte Krankheitsfälle, die nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Zum Leistungsausschluss der Auslandskrankenversicherung zählen in der Regel medizinische Behandlungen, die schon vor Reiseantritt ersichtlich waren sowie Behandlungen, wenn sie als Zweck der Reise dienen. Auch Untersuchungen aufgrund von Schwangerschaft sowie der Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen) und die Entbindung werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen und zählen somit zum Leistungsausschluss.

Weitere Kostenpunkte, die zum Leistungsausschluss der Auslandskrankenversicherung gehören, sind Psychotherapien, Kronen, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Massageanwendungen, Bäder, Brillen, Hörgeräte, Stärkungspräparate, Kuren, Behandlungen aufgrund von Entzug, Reha, Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt wurden sowie Kosten durch Folgen von Kriegsereignissen, sofern sie vorhersehbar waren.

Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter der Auslandskrankenversicherung, was zusätzlich und vertragsindividuell zum Leistungsausschluss gehört. Hier kann es je nach Versicherer kleine Unterschiede geben.