Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Spezialfälle


Spezialfälle


Spezialfälle der Auslandskrankenversicherung sind zum Beispiel Menschen, die chronische Erkrankungen haben, Schwangere, ältere Personen sowie geschäftlich Reisende.

Spezialfälle der Auslandskrankenversicherung haben gesonderte Modalitäten und sollten sich vom jeweiligen Versicherer entsprechend beraten lassen. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel für chronische Kranke, egal in welchem Land sie sich befinden. Andere Spezialfälle sind dagegen vom herkömmlichen Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen. Auch Expeditionen fallen unter den Punkt Spezialfälle. Expeditionen finden in der Regel außerhalb der zivilen Bevölkerung, speziellen Bedingungen und meistens mit körperlicher Anstrengung statt. Hierfür haben einige Auslandskrankenversicherungen Spezialtarife.

Jedoch kann es in punkto Spezialfälle je nach Versicherer einige Unterschiede geben. Informieren Sie sich am besten vor Vertragsabschluss, welche Leistungen nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.