Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Reiseversicherung


Reiseversicherung


Reiseversicherung ist der Oberbegriff für die Reisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung.

Die Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, schützt Sie vor krankheitsbedingten Kosten im Ausland bzw. auf Ihrer Reise. Auslandskrankenversicherungen gibt es für bis zu 6 Wochen, als Jahres-Versicherung, länger als ein Jahr sowie ein Leben lang. Wie lang der Versicherungszeitraum der Reisekrankenversicherung sein soll, muss individuell entschieden werden, je nach Aufenthaltsdauer im Ausland.

Die Reiserücktrittsversicherung, die ebenfalls zu der Kategorie Reiseversicherung gehört, schützt Sie vor Gebühren, die wegen einer stornierten Urlaubsreise anfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die Kosten der Reise bis zu 100 Prozent, je nach Zeitpunkt des Stornierens. Allerdings leistet die Versicherung nur dann, wenn die Stornierung aus schwerwiegenden Gründen erfolgt.

Eine weitere Form der Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung kommt für den Schaden auf, der durch ein beschädigtes oder gestohlenes Gepäckstück entstanden ist. Die Versicherung leistet bis zum Zeitwert des Gepäcks bzw. bis zu der festgelegten Deckungssumme. So gibt es für jegliche Wertsachen bestimmte Höchstgrenzen, die für den Versicherungsschutz relevant sind.