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Zahnbehandlungen
Operationen gehören zum Leistungsumfang der Auslandskrankenversicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass die OP medizinisch notwendig ist und vor Reiseantritt unvorhersehbar war. Kosmetische Operationen gehören dagegen zum Leistungsausschluss und werden demnach nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Zahnärztliche Operationen, die aus ärztlicher Hinsicht notwendig sind, werden ebenfalls von der Auslandskrankenversicherung gezahlt.