Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Kündigung


Kündigung


Normalerweise endet die Gültigkeit der Auslandskrankenversicherung nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsfrist, da der Versicherungsschutz nur für eine bestimmte Reisedauer abgeschlossen wird. Wurde die Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice vereinbart, kann eine Kündigung ein bzw. drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.

Eine Kündigung der Auslandskrankenversicherung wird bei einigen Versicherungsgesellschaften automatisch aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters vollzogen, z.B. mit Vollendung des 69. Lebensjahres.

Die Kündigung kann ebenfalls aufgrund eines Schadensfalls ausgesprochen werden. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können diese Art der Kündigung vornehmen. Dabei handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung.

Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter der Auslandskrankenversicherung in punkto Kündigung. Hier kann es je nach Tarif Unterschiede geben.