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In punkto Kündigung der Auslandskrankenversicherung sollten Sie im Vorfeld klären, ob der vereinbarte Vertrag nur begrenzt für eine Reise Gültigkeit besitzt oder ob es sich um einen Jahresvertrag handelt. Bei vielen Versicherern endet der Versicherungsschutz automatisch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer bzw. Reisedauer.
Handelt es sich bei der Auslandskrankenversicherung um einen Jahresvertrag, verlängert sich dieser automatisch, wenn er nicht vor Ablauf der Frist gekündigt wird. Eine Kündigung ist in der Regel bis spätestens vier Wochen, bei manchen Anbietern drei Monate, vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Hierbei zählt nicht das jeweilige Kalenderjahr, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Einige Policen der Auslandskrankenversicherung enden automatisch mit dem Erreichen eines bestimmten Alters. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist dann nicht mehr notwendig.
Die Kündigung der Auslandskrankenversicherung kann in der Regel auch nach jedem Schadensfall von beiden Seiten her erfolgen. Dabei handelt es sich dann um eine außerordentliche Kündigung.
Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter der Auslandskrankenversicherung über die Modalitäten der Kündigung und lesen Sie zusätzlich das Kleingedruckte, dann gibt es auch in punkto Kündigung kein böses Erwachen.