Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Krankenhausaufenthalt


Krankenhausaufenthalt


Ein aus medizinischer Sicht notwendiger Krankenhausaufenthalt gehört zum Leistungsumfang einer guten Auslandskrankenversicherung. Kosten für einen Krankenhausaufenthalt werden vom jeweiligen Versicherer bis zu einer vorher festgelegten Summe übernommen. Da sich diese Art der Kosten meistens im höheren Bereich ansiedeln, werden diese in der Regel direkt von der Auslandskrankenversicherung beglichen. In solch einem Fall müssen Sie kein Geld auslegen. Allerdings wird ein Krankenhausaufenthalt nur dann vom Versicherer übernommen, wenn er aus medizinischer Sicht notwendig ist und vor Reiseantritt noch nicht absehbar war. Befinden Sie sich noch im Krankenhaus, obwohl Ihre Reise bereits vorüber ist und die Police nur für den entsprechenden Zeitraum abgeschlossen wurde, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten ebenfalls, sofern ein Rücktransport ins Heimatland noch nicht zumutbar wäre.