Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Gesetzliche Krankenversicherung


Gesetzliche Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar auch Leistungen im Ausland, jedoch nur eingegrenzt und nur in europäischen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besitzt. In allen anderen Ländern besteht gar kein Krankenversicherungsschutz.

Da die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Leistungen im Ausland übernimmt, lohnt sich auf Reisen stets eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. So werden zum Beispiel keine Rücktransporte ins Heimatland von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Diese müssen entweder selber gezahlt werden oder mit Hilfe der Auslandskrankenversicherung abgegolten werden.

Des Weiteren kann es in einigen Ländern Probleme mit dem Auslandskrankenschein geben. Er wird häufig nicht akzeptiert, was zur Folge hat, dass der Patient selber und in bar zahlen muss. Eine Auslandskrankenversicherung ist demnach auf Reisen ins Ausland unerlässlich und gehört deswegen in jedes Reisegepäck.