Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Einzelvertrag


Einzelvertrag


Der Versicherungsschutz bei einem Einzelvertrag der Auslandskrankenversicherung besteht lediglich für eine bestimmte Reise, welche im Versicherungsvertrag fixiert wurde. Der Einzelvertrag endet automatisch nach der Dauer der Reise. Es ist folglich keine zusätzliche Kündigung der Auslandskrankenversicherung mehr nötig. Für jede weitere Reise muss erneut eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Bei Reisen über einen Zeitraum von 3 Monaten bietet sich meistens der Einzelvertrag an. Neben dem Einzelvertrag der Auslandskrankenversicherung gibt es auch noch den Jahresvertrag.