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Im Krankheitsfall müssen Sie auf jeden Fall Ihre Auslandskrankenversicherung informieren. Jeder Anbieter hat eine 24-Stunden-Hotline, die Ihnen 7 Tage die Woche zur Verfügung steht. Dabei ist zu beachten, dass jeglicher Krankheitsfall unverzüglich angegeben werden muss. Klären Sie am besten vor Reiseantritt mit Ihrer Auslandskrankenversicherung ab, wie Sie bei einem Rücktransport und bei schwerer Krankheit verfahren müssen.
Fallen durch einen Krankheitsfall kleinere Rechnungen an, begleichen Sie diese sofort und reichen anschließend den Beleg bei Ihrem Versicherer ein. Die Kosten bekommen Sie dann nach der Reise von der Auslandskrankenversicherung zurückerstattet. Denken Sie daran, dass jede ärztliche Untersuchung mit dem Datum der Behandlung, der Diagnose sowie der Art der Therapie belegt werden muss. Entstehen durch einen Krankheitsfall höhere Kosten, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt, zahlt die Auslandskrankenversicherung sofort und Sie müssen nichts vorab auslegen.