Auslandskrankenversicherung - Begriffe:  Arzneimittel


Arzneimittel


Wer ins Ausland reist und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, bekommt im Krankheitsfall bestimmte Kosten vom Versicherer zurückerstattet.

Zu dem Leistungsumfang der Auslandskrankenversicherung gehören auch Arzneimittel, sofern diese aus ärztlicher Sicht notwendig sind und verordnet wurden. Da sich die Kosten für Arzneimittel in der Regel gering halten, müssen Sie das Geld am Urlaubsort zunächst auslegen. Später reichen Sie die Belege dann bei Ihrer Auslandskrankenversicherung ein, woraufhin anschließend die angefallenen Kosten von Seiten des Versicherers beglichen werden. Denken Sie daran, dass Sie sich von dem behandelnden Arzt die Diagnose, den Behandlungstermin sowie die verordnete Therapie quittieren lassen. Auf diese Weise kann die Auslandskrankenversicherung den Therapieverlauf besser nachvollziehen und Ihnen anschließend die Gebühren zurückerstatten.

Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt bei Ihrer Auslandskrankenversicherung, welche Arzneimittel im Leistungsumfang enthalten sind und welche Medikamente nicht übernommen werden.