Abgeltungssteuer - Begriffe:  Wertpapiere


Wertpapiere


Die seit dem 01. Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer hat sich besonders auf Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren ausgewirkt. In diesem Bereich sind weitreichende Änderungen vorgenommen worden. Die beiden wichtigsten sind der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens und die 12-monatige Spekulationsfrist. Bis 2009 sah das Halbeinkünfteverfahren vor, dass Dividenden von Wertpapieren nur zu 50 Prozent besteuert werden mussten.

Die 12-monatige Spekulationsfrist sah vor, dass Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach Ablauf eines Jahres nicht besteuert wurden. Beide Regelungen fallen durch die neue Besteuerung weg. Nun werden alle Kursgewinne aus Wertpapieren, egal ob nach drei oder dreizehn Monaten, mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent besteuert. Faktisch bedeutet dies, dass der Staat ein Viertel der Kursgewinne von Wertpapieren einbehält.

Kursgewinne von Wertpapieren, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, bleiben von der Abgeltungssteuer verschont. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Wertpapiere bereits länger als ein Jahr im Depot geführt wurden.