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WertpapiereAbgeltungssteuer - Häufig gestellte Fragen
Die Abgeltungssteuer besteuert als so genannte Quellensteuer Erträge aus Kapitalanlagen sowie Veräußerungsgewinne. Hierzu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Kapitalforderungen. Die Abgeltungssteuer wird entweder durch den Schuldner der Erträge oder durch das jeweilige Kreditinstitut einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In punkto Steuerabzug sind die Erträge aus Kapitalanlagen mit der Abgeltungssteuer abgegolten und haben in der Einkommensteuererklärung keine Relevanz mehr.