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WertpapiereAbgeltungssteuer - Häufig gestellte Fragen
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein im Rahmen der Abgeltungssteuer festgelegter Freibetrag, der den bis Ende 2008 gültigen Sparerfreibetrag abgelöst hat. Der Sparer-Freibetrag liegt bei 801,00 Euro für Ledige und bei 1.602,00 Euro für verheiratete Steuerzahler, die einer gemeinsamen Besteuerung unterliegen. Zinserträge und Dividenden sind bis zu dieser Grenze frei von der Abgeltungssteuer. So kann der Sparer-Pauschbetrag als eine Art Werbungskostenpauschale von den zu versteuernden Kapitalerträgen abgezogen werden. Ein Abzug von tatsächlich anfallenden Werbungskosten ist im Rahmen der Abgeltungssteuer hingegen ausgeschlossen.